Anfang des Jahres wurde der Filehoster Megaupload von der US Justiz geschlossen und es wurden strafrechtliche Maßnahmen gegen die Betreiber eingeleitet. Den Betreibern werden daher massive Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen.
Der Rechtsanwalt Christian Solmecke sagte in einem Bericht:
Im Zusammenhang damit stellte das FBI ein Rechtshilfeversuchen an die deutsche Justiz. Sie möchte dadurch erreichen, dass gegen das Vermögen eines der Beschuldigten Vermögensabschöpfungsmaßnahmen durchgeführt werden. Das Amtsgericht Frankfurt am Main gab dem begehrten dinglichen Arrest zunächst statt. Doch der Betroffene legte hiergegen das Rechtsmittel der Beschwerde ein.
Aufgrund dessen beschäftigte sich das Landgericht Frankfurt am Main mit dem Fall. Im Rahmen ihres Beschlusses vom 14.05.2012 (Az. 5/28 Qs 15/12) weisen die Richter darauf hin, dass nach ihrem Dafürhalten das Rechtshilfeersuchen gegenüber der USA abgelehnt werden muss.
Was auch Interessent ist was Solmecke zu Golem.de sagte.
Solmecke sagte Golem.de: "Interessant ist, dass der Sachverhalt nach deutschem Recht geprüft wurde. Und da haben sie gesagt, dass der bloße Betrieb eines Filehosters nicht sofort eine Strafbarkeit annehmen lässt. Das entspricht auch der der zerstrittenen Rechtsprechung in Deutschland zur Haftung von Filehostern allgemein. In den USA haben sie einen weltweiten Medienhype um die Schließung von Megaupload starten können. In Deutschland ist das nicht so eindeutig."
Quellen: golem.de , anwalt24.de