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GF und Yangverkauf auf ebay o.O

Discussion on GF und Yangverkauf auf ebay o.O within the Metin2 forum part of the Popular Games category.

Closed Thread
 
Old 05/28/2011, 12:21   #16
 
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Solche Angebote scheinen jetzt verstärkt gemeldet zu werden.

Ich hatte auch einen schönen Text drinne, lautete in etwa so:

Sie bieten hier auf eine Dienstleistung die sich auf das beschaffen virtueller Zahlungsmittel in metin2 bezieht. Ich verkaufe nicht das erwähnte virtuelle Zahlungsmittel, ich verkaufe lediglich eine Dienstleistung. Nämlich die Zeit die ich gebraucht habe dieses Zahlungsmittel zu erwerben.

Angebot wurde gesperrt, hier ein kleiner Ausschnitt der erhaltenen email.



Guten Tag xxxxx,

Sie haben bei eBay folgendes Angebot eingestellt:

Metin 2 Leviathan 50 Mio Yang


Ihre eBay-Gebühren für dieses Angebot wurden Ihrem Mitgliedskonto gutgeschrieben. Alle Bieter für dieses Angebot wurden von der Streichung informiert.

Unser Ziel ist es, unseren Marktplatz für alle Mitglieder so sicher wie möglich zu machen. Dazu gehört es auch, dass wir bestimmte Angebote entfernen.

Der Rechteinhaber Gameforge AG oder ein von ihm beauftragter Vertreter hat eBay darüber informiert, dass durch Ihr Angebot seine/ihre immateriellen Rechte, wie Urheber-, Marken- oder sonstige gewerbliche Schutzrechte verletzt werden. Wenn Rechteinhaber eBay auf eine Verletzung derartiger Rechte hinweisen, sind wir unter Einhaltung bestimmter Kriterien gehalten, das betreffende Angebot zu entfernen.

usw. usw.



Was mich jetzt ehr interessiert ist ob man bei soetwas rechtliche Folgen zu fürchten hat. Abmahnungen oder eine Anklage. Durch das VeRi programm bei ebay werden die Kontaktdaten des Verkäufers bei einem urheberrechtsverletzenden Artikel ja herausgegeben.
NightWizard is offline  
Old 05/28/2011, 12:46   #17
 
Blödmann™'s Avatar
 
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ich verkauf mein yang immer ganz normal.
auch ohne sie bieten hier af ein selbsterstelltes paintbild und erhalten gratis dazu...

habe nochnie eine meldung oder so bekommen.
Blödmann™ is offline  
Old 05/28/2011, 17:06   #18
 
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Rechtlich Folgen wird dies nicht haben, da ja zwar ein Verstos gegen die Agb , aber nicht gegen das Gesetz.Das mit de Urheberrechtsveletzung ist ansichtsache , wird aber für eine Klage nicht reichen. Vk das einfach hier in Epvp , da wird der eher nicht geclosed.
FMaki is offline  
Old 05/28/2011, 18:24   #19

 
@xDrive's Avatar
 
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Ich finde die haben kein Recht diese Angebote zu melden >.<
Habe einfach eine email an den melder geschickt. Mal sehen was die am montag antworten^^
@xDrive is offline  
Old 05/28/2011, 19:15   #20
 
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komisch seh ich auch zum ersten mal so was passiert eigentlich nicht sehr oft.
TrustedTrader is offline  
Old 05/28/2011, 19:37   #21
 
Shayke!*'s Avatar
 
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Originally Posted by wanischre View Post
Ich finde die haben kein Recht diese Angebote zu melden >.<
Habe einfach eine email an den melder geschickt. Mal sehen was die am montag antworten^^
Alle Items und jeder Acc, gehört Ursprünglich der GameForge, die Spieler haben kein Recht auf die Items Charaktere udn Acc´s.
Shayke!* is offline  
Old 05/28/2011, 19:38   #22

 
@xDrive's Avatar
 
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Originally Posted by Shayke!* View Post
Alle Items und jeder Acc, gehört Ursprünglich der GameForge, die Spieler haben kein Recht auf die Items Charaktere udn Acc´s.
Ja klar, aber ich verkaufe ja keine Items sondern selbserstellte bilder, items gibts ja geschenkt dazu.
@xDrive is offline  
Old 05/29/2011, 10:50   #23
 
Nicklas1971's Avatar
 
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Man sollte es kaum glauben aber "heise" hatte das Thema schon 2005 mal aufgegriffen hier ein Auszug aus dem Artikel:
leider ist der komplette Artikel nur gegen Zahlung von 1,50€ lesbar: , aber die Leseprobe ist schon mal sehr informativ.

Interessant ist hier dieses Zitat: "Ein Sonderfall ist die Position von Sony Online Entertainment: Für das Spiel EverQuest II verbietet der Betreiber Dritten, virtuelle Items gegen echtes Geld zu handeln. Gleichzeitig bietet man aber selbst eine Plattform dafür an.", denn das erinnert doch stark an Gameforge.

Ich habe mich auch schon gefragt, was mit dem Namen ist den ich für die Erstellung des Accounts mir ausgedacht habe? Liegt das Urheberrecht nun bei mir oder wurde es durch die AGB des Spielebetreibers an diesen abgetreten? Wenn nicht kann ich diesen mit dem von mir erdachten Passwort verkaufen! Was habe ich als Gegenleistung erhalten sollte ich durch das anerkennen der AGB bereits meinen Login-Namen sowie mein InGame-Name an den Betreiber abgetreten haben?

Was würde passieren wenn es eine Plattform mit dazugehörigem Email-Account geben würde wo eine AGB hinterlegt ist die aber für die Spieler ist? Damit meine ich wenn ich mich auf so einer Plattform anmelde und dort meine Email habe, dann her gehe und mich bei einem Spiel mit dieser Email anmelde und die AGB akzeptiere, da der Betreiber anhand meiner Email Adresse erkennen könnte das zu meiner Person ebenfalls AGB bestehen welche unter Umständen die Betreiber-AGB teils entkräften? Was wäre dann?

UPPSSSS! Habe ich jetzt zu laut gedacht? Ist so etwas machbar und/oder realisierbar?


Alles was ich geschrieben habe stellt nur meine persönlich Meinung und Erfahrung dar und sollte in keiner Weiße beleidigend, verleumderisch, etc. sein.
Nicklas1971 is offline  
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Old 05/29/2011, 15:20   #24
 
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In der Tat sehr interessant. Wohl hiervon abgeleitet. Warum ich das poste? Wenn jmd tatsächlich in rechtlichen Streit mit der Gameforge AG kommt ist es immer gut einen Paragraphen zur Hand zu haben, oder?

Erschöpfungsgrundsatz § 69 c Nr. 3 S. 2 UrhG

Gemäß §§ 15 I, 17 III, IV, 31 I, 69c Nr. 3 UrhG hat der Urheber bzw. Softwarehersteller das Recht zu bestimmen, wer das Programm nutzen darf und zu welchem Preis es verkauft werden soll. Dieses ausschließliche Recht über die Verbreitung seiner Software bestimmen zu können wird durch § 69 c Nr. 3 S. 2 UrhG jedoch eingeschränkt. Wird mit Zustimmung des Rechtsinhabers Software im Gebiet derEuropäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum durch Veräußerung in den Verkehr gebracht, hat sich seine Möglichkeit, das weitere Verbreitungsrecht zu verbieten damit erschöpft. Die Rechtsprechung spricht vom sogenannten „Erschöpfungsgrundsatz“. Die Hersteller können folglich nicht mehr darüber bestimmen, an wen die Software weiterverkauft wird und haben auch keine Möglichkeiten, den Preis zu bestimmen. Mit dem Erstverkauf einer Programmkopie einer Standardsoftware erschöpft sich das Verbreitungsrecht des Urhebers (vgl. OLG München, Urteil vom 12.02.1998 – 29 U 5911/97 (rechtskräftig), in: CR 1998, 265). Mit dem Inverkehrbringen des Werkstücks hatte der Urheber Gelegenheit sich die Verbreitung angemessen entlohnen zu lassen, laut Rechtsprechung ist seinem Partizipationsinteresse damit genüge getan.
NightWizard is offline  
Old 11/26/2013, 21:54   #25
 
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Dieses Thema ist wieder sehr aktuell und da ich keinen anderen Thread darüber gefunden habe, poste ich hier weiter.
Habe ebenfalls in Ebay ein "Paintbild" angeboten. Ebay hat das Angebot im Auftrag der Gameforge AG gelöscht. Ich sollte mich an sie wenden und dann kam eine Email auch zurück


Sehr geehrter ***********,



bezugnehmend auf Ihre Anfrage bitten wir zunächst um Beachtung, dass durch die Veräußerung virtueller Gegenstände und/oder Accounts Gameforge ein

beträchtlicher Schaden entsteht. Der Verkauf virtueller Gegenstände und/oder Accounts zu einem Onlinespiel der Gameforge-Gruppe ist in den Nutzungsbedingungen

sowie regelmäßig in den jeweiligen Spielregeln daher ausdrücklich untersagt (dies gilt entsprechend für Umgehungshandlungen wie bspw. den „Verkauf“ eines Bildes

oder die „Vergütung“ einer Dienstleistung in Verbindung mit z.B. der „Schenkung“ eines Accounts).



Durch die Registrierung eines Accounts werden diese Nutzungsbedingungen akzeptiert, ein Verstoß hiergegen stellt somit die Verletzung vertraglicher Pflichten dar.

Dies führt regelmäßig zur Sperrung des betroffenen Accounts und macht die Beseitigung des fraglichen Angebots erforderlich.



Ungeachtet der vertraglich untersagten Veräußerung virtueller Gegenstände und/oder Accounts stehen einer solchen Veräußerung regelmäßig u.a. urheber- sowie

mitunter marken- und wettbewerbsrechtliche Regelungen entgegen, sodass neben den o.g. Konsequenzen weitere rechtliche Schritte denkbar sind. Wir legen daher

nahe, von der Veräußerung virtueller Gegenstände und/oder Accounts zu einem Spiel der Gameforge-Gruppe künftig abzusehen.



Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Support.



Mit freundlichen Grüßen aus Karlsruhe





Verify Gamepay Support
Kӕfer is offline  
Old 11/26/2013, 22:57   #26


 
[uLow]TheCraftingMan's Avatar
 
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Originally Posted by Kaefer12055021 View Post
Dieses Thema ist wieder sehr aktuell und da ich keinen anderen Thread darüber gefunden habe, poste ich hier weiter.
Habe ebenfalls in Ebay ein "Paintbild" angeboten. Ebay hat das Angebot im Auftrag der Gameforge AG gelöscht. Ich sollte mich an sie wenden und dann kam eine Email auch zurück


Sehr geehrter ***********,



bezugnehmend auf Ihre Anfrage bitten wir zunächst um Beachtung, dass durch die Veräußerung virtueller Gegenstände und/oder Accounts Gameforge ein

beträchtlicher Schaden entsteht. Der Verkauf virtueller Gegenstände und/oder Accounts zu einem Onlinespiel der Gameforge-Gruppe ist in den Nutzungsbedingungen

sowie regelmäßig in den jeweiligen Spielregeln daher ausdrücklich untersagt (dies gilt entsprechend für Umgehungshandlungen wie bspw. den „Verkauf“ eines Bildes

oder die „Vergütung“ einer Dienstleistung in Verbindung mit z.B. der „Schenkung“ eines Accounts).



Durch die Registrierung eines Accounts werden diese Nutzungsbedingungen akzeptiert, ein Verstoß hiergegen stellt somit die Verletzung vertraglicher Pflichten dar.

Dies führt regelmäßig zur Sperrung des betroffenen Accounts und macht die Beseitigung des fraglichen Angebots erforderlich.



Ungeachtet der vertraglich untersagten Veräußerung virtueller Gegenstände und/oder Accounts stehen einer solchen Veräußerung regelmäßig u.a. urheber- sowie

mitunter marken- und wettbewerbsrechtliche Regelungen entgegen, sodass neben den o.g. Konsequenzen weitere rechtliche Schritte denkbar sind. Wir legen daher

nahe, von der Veräußerung virtueller Gegenstände und/oder Accounts zu einem Spiel der Gameforge-Gruppe künftig abzusehen.



Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Support.



Mit freundlichen Grüßen aus Karlsruhe





Verify Gamepay Support

Und was soll uns das jetzt sagen? Du wurdest beim Verkauf von Yang auf Ebay gebusted, super. Warum verkaufst du nicht einfach hier auf epvp?

#Closerequest!
[uLow]TheCraftingMan is offline  
Old 11/27/2013, 00:54   #27
 
HaVaNa-ST0R3's Avatar
 
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Das ist ganz einfach zu erklären. In der Welt des Kapitalismus arbeiten Firmen zusammen, ist ja klar. Aus Erfahrung sollte auch klar sein, dass GF Stichproben nimmt um zu kontrollieren, wer wo Yang kauft/verkauft. Damit wollen die einfach ihr Macht zeigen. An sich ist der Handel über Ebay an sich so eine Sache.
Du bist ja verpflichtet anzugeben, das GF alle Rechte besitzt. Da brichst du ja schon einige Punkte der AGB.
Somit bricht GF von seiner Seite aus mit anderen Aktionen seine Richtlinien und unterbindet den Handel von deren Gütern auf unserem Markt.

Daher muss sich Ebay theoretisch dran halten was GF sagt. Das witzige ist nur, dass ein Riese wie Ebay auf sowas wie die GF hört. Oder etwa nicht?
HaVaNa-ST0R3 is offline  
Old 11/27/2013, 09:51   #28


 
Xijezu's Avatar
 
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Das witzige ist nur, dass ein Riese wie Ebay auf sowas wie die GF hört. Oder etwa nicht?
Solange das Geld stimmt...

Ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Thread 2 Jahre alt ist und das Pushen von alten Themen verboten ist.

#closed
Xijezu is offline  
Closed Thread


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