Koreanische resource.s4hd

07/29/2010 18:59 ktieger#1
Kann mir jmd die koreanische resource.s4hd geben ?
Bitte!
07/29/2010 19:00 Esuke2000#2
wofür? ja ich kann soll ich per PN?
07/29/2010 19:01 Asuramaru#3
hier^^
hab zwar ka was du damit vorhast aber naja :D
07/29/2010 19:03 Esuke2000#4
ohhhh ich glaube du willst sie mit der europäischen austauschen O.o und Battle Royal damit freischalten oder so^^
07/29/2010 19:07 ktieger#5
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Originally Posted by Esuke2000 View Post
ohhhh ich glaube du willst sie mit der europäischen austauschen O.o und Battle Royal damit freischalten oder so^^
Nein das habe ich nicht vor ^^
07/29/2010 19:12 Esuke2000#6
Quote:
Originally Posted by ktieger View Post
Nein das habe ich nicht vor ^^
Was hast du dann vor? jedenfalls wird das ersetzen nichts bringen da der CRC Fixer auch nicht mehr geht.
07/29/2010 19:31 Saya_Jin#7
ist ja schade das der crcfixxer fixxed ist wäre doch echt lustig dann hätte man ja auch alle neuen waffen/skills oder??
07/29/2010 20:16 Esuke2000#8
Quote:
Originally Posted by Sasabi View Post
ist ja schade das der crcfixxer fixxed ist wäre doch echt lustig dann hätte man ja auch alle neuen waffen/skills oder??
glaub dann wäre das Spiel aber auf koranisch^^ aber man würde höchstwahrscheinlich DC oder Hacking Trial Detected bekommen sobald man einen Raum mit Battle Royal aufmachen will.
07/29/2010 20:26 Saya_Jin#9
sehr wahrscheinlich wegen den serverdaten die ja nicht die gleichen sind
07/29/2010 20:36 ChaosCombo#10
Kann mir vll jmd ne kssn geben ? pls
07/29/2010 21:19 Kindergarten#11
nein, da das verbreiten von gültigen KSSNs illegal ist
07/29/2010 21:28 Esuke2000#12
Quote:
Originally Posted by Kindergarten View Post
nein, da das verbreiten von gültigen KSSNs illegal ist
in Korea schon^^ hier nicht
07/29/2010 21:41 Kindergarten#13
und ob es illegal ist...
hinter jeder KSSN steht ein bestimmter Koreaner.
Die KSSn ist so eine Art Sozialversicherungsnummer und sollte man eine KSSN nutzen (die man als deutscher eh nicht besitzt) macht man sich strafbar, zudem fällt es mit in die Sparte urkundenfälschung/identitätsdiebstahl.

hier noch ein auszug aus den Deutschen GB
Quote:
§ 267 [Urkundenfälschung]
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.


(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat,
einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,
durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder
seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

(4) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer die Urkundenfälschung als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzen Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.
07/29/2010 21:53 Saya_Jin#14
ähm das ist keine urkundenfälschung junge
07/29/2010 21:56 [X.x]Bl@D£[x.X]#15
ämm doch i-wie schon es ist es zuwar nicht direkt aber es gehört dazu ;)

mfg