Quote:
Originally Posted by Entonsammler
Sorry für den Roman nun meine Fragen:
Meint ihr der das war weil keine Handbremse oder der andere Autofahrer xD?
Ist das normal dass dem LKW-Anhänger Besitzer ("Geschädigter") nicht bescheid gegeben wird?
Wärt ihr noch mit dem Peugeot danach mit abgedeckten Heck gefahren, zumal bei mir idR keine Polizei fährt?
|
1. Kann man von außen schwer beurteilen. Kann beides gut gewesen sein. Im Endeffekt hast du aber die Arschkarte, weil die Beweislast, dass du es nicht warst, bei dir liegt. Es ist ja jemand zu dir gekommen und hat behauptet, dass dein Wagen gegen den anderen gerollt sei.
2. Nein. Wenn das Auto beschädigt wurde und der Halter nicht auffindbar ist, hinterlässt die Polizei normalerweise einen Zettel in der Windschutzscheibe (ist mir nämlich auch schon mal beim Einparken passiert... :D)
3. Verstehe ich nicht so ganz. Was meinst du mit "abgedeckten Heck"? Generell kannst du weiterhin mit deinem Auto nach einem Unfall fahren, solange die Fahrzeugsicherheit nicht gefährdet ist. Bei einem Roll Unfall, sollte das nicht gegeben sein. (Ah ich sehe gerade, Heckscheibe ist rip. Dadurch ist tatsächlich die Fahrzeugsicherheit gefährdet. Über den TÜV kommst du so natürlich nicht, deshalb ist es eher Kulanz, ob die Polizei dich weiterfahren lässt, falls sie dich anhält. Ich würde die Fahrten auf das minimalste Beschränken und die Heckscheibe asap reparieren lassen).